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In Zeiten von starken wirtschaftlichen Schwankungen, steigender Internationalisierung und Konfliktpotenzialen zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung ist es zwingend notwednig, die Steuerung der Gesellschaft(en) stärker zu professionalisieren. Besonders in mittelständischen Unternehmen ist die Beratung der Gesellschafter und der Geschäftsführung durch erfahrene Praktiker besonders wichtig. In den letzten Jahren hat sich das Instrument des Beirats weiter etabliert. Die Funktionen des Beirats reichen hierbei von einer reinen Beratung über die Vertretung der Gesellschafterinteressen bis hin zur Unterstützung im operativen Tagesgeschäft. Der Vorteil eines Beirats ist neben der Sicht des erfahrenen Praktikers "von Außen" auch die Bündelung der Gesellschafterinteressen - wie z.B. bei größeren Familiengesellschaften mit unterschiedlichen strategischen Zielen - und damit das klare und eindeutige Auftreten gegenüber der Geschäftsführung. Daneben fallen für einen Beirat aufgrund der meist nur punktuellen Tätigkeit deutlich geringere Kosten an, als bei der Einschaltung eines Beratungsunternehmens über mehrere Wochen, Monate oder Jahre hinweg. Der Beirat tagt i.d.R. vier Mal pro Jahr, die Sitzungentgelte liegen meist zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Befugnisse, Zuständigkeiten und Amtszeit werden in einer entsprechenden Beiratsordnung festgelegt.

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