Aufgrund der in den letzten Jahren erfolgten Reformen des Insolvenzrechts ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, die Sanierung und Restrukturierung eines Unternehmens frühzeitig und auch in Eigenregie durchzuführen. Auch haften dem modernen Insolvenzverfahren weitgehend nicht die Makel der früheren Jahre an. Vielmehr sind Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung als Restrukturierungsinstrumente heute anerkannt und werden auch von Seiten der Banken, Kreditversicherer und Lieferanten als Lösungsmöglichkeit in schwierigen wirtschaftlichen Situation akzeptiert.
Insbesondere in den Bereichen Pensionsverpflichtungen, Gewährleistungs- und Haftungsrisiken, langfristigen Verträgen sowie der Reduzierung der Mitarbeiteranzahl bieten sich im Rahmen eines Insolvenzverfahrens mehr Lösungsansätze als im Rahmen einer außergerichtlichen Sanierung.