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16.01.2017 Insolvenzrecht
Rechtsanpassung an EU-Insolvenzordung
 
Am 26.06.2017 wird eine Neufassung der EU-Verordnung über Insolvenzverfahren in Kraft treten. Diese ist unmittelbar geltendes Recht und muss daher nicht in deutsches Recht umgesetzt werden. Allerdings müssen zur korrekten Anwendung der EU-Verordnung durch deutsche Behörden einige Vorschriften angepasst werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung jetzt dem Bundestag einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/10823) "zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren" zugeleitet. Er enthält unter anderem Änderungen im Rechtspflegergesetz, in der Insolvenzordnung und im Gerichtskostengesetz.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 18/10823 (PDF)

Quelle: Deutscher Bundestag; hib 14/2017 vom 16.01.2017

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